26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26.BImSchV)
- Messung der Handy-Frequenzen vor und nach der Inbetriebnahme
von Sendefunkanlagen
- an öffentlichen Einrichtungen z.B. Kindergärten
- Beurteilung der Versorgungsqualität
- objektive Messung der Belastungen
- unter Hochspannungsleitungen
- im Haushalt
- am Arbeitsplatz
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