Risikoanalyse EMV

Die Forderung nach einer Risikobetrachtung auch im EMV Bereich, ist in der EMV Richtlinie 2014/30 enthalten.

 

ANHANG II MODUL A: Technische Unterlagen

 

Der Hersteller erstellt die „technischen Unterlagen". Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Gerätes mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten. Sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und –bewertung enthalten. 

Die Richtlinie wird ab 2016 rechtlich verpflichtend.

 

Auch die ISO 9001 hat das EMV Risiko als entscheidend für die Qualität eines Produktes erkannt und richtet den Fokus in der ISO 9001:2015 auf ganzheitliches Risikomanagement.

 

Eine Fehlerwahrscheinlichkeit MTbF, als Qualitätsvorgabe des Herstellers von maximal einem Fehler pro Jahr, ist das Minimum einer zufriedenstellenden Verfügbarkeit. Bei Betrachtung der gegenseitigen periodischen Beeinflussbarkeit der Datenübertragungen mit schnellen Übertagungsraten durch die vielfachen und vielfältigen Leistungselektroniken mit zyklischen Lastwechseln und immer steileren Anstiegszeiten, ist der Eintritt einer Störung stochastisch.

 

Die notwendige Fehlerwahrscheinlichkeit würde eine Risikowahrscheinlichkeit bezogen auf die Zyklen der Störereignisse weitaus über 10- 9  bedingen.

 

Undurchführbarkeit  Vermeidung der Synchronizität von Zyklen extremer Störausendung und Perioden minimierter Störfestigkeit durch konstruktive Maßnahmen

 

Eine Beeinflussung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Störungen in dieser Größenordnung von 10- 9  durch konstruktive Maßnahmen zur Verhinderung einer Sychronizität von Störereignissen und Störfestigkeitslücken ist auf Grund der Komplexität nicht definierbar und deshalb risikoanalytisch nicht zu betrachten.

 

Auch ist der Nachweis der geforderten MTBF, durch die endlichen Testlaufzeiten des Produktes oder durch die normativen EMV Prüfverfahren mit begrenzter Anzahl Prüfimpulse, nicht sicherzustellen.

 

Überforderung EMV Messverfahren als alleinigen Nachweis der nachhaltigen Verfügbarkeit

 

Ein Mess- und Prüfverfahren stellt immer nur eine Momentaufnahme der EMV eines Systems dar. Die normativen Verfahren fordern eine Genauigkeit von 3 dB. Der EMV gemäße Konstruktionsstand und der exakte Zustand der fertigungstechnischen Ausführung sind dabei nicht festgelegt. Eine Beeinflussung  des Aufbaus und der Verkabelung eines Systems  durch Eingriffe von außen oder durch Alterung,  kann jedoch durch Veränderung der Entkopplungssituation von Leitung zu Leitung, Leitung zu Geräten und Geräten untereinander zu Änderungen der gemessenen Grenzwerte in einer Höhe bis 40 dB d.h. um Faktor 100 führen.

 

Das Risiko einer Überschreitung von Grenzwerten für Störaussendung bzw. Störfestigkeit in den Schnittstellen zur Umgebung, wie in der EMV Richtlinie gefordert, ist durch die Durchführung von normativen Nachweismessungen nicht einzugrenzen, da innerhalb des Systems Geräte und Leitungen mit unterschiedlichem Störrelevanz eng verflochten geführt werden.

 

Der Störabstand der störenden und störempfindlichen Baugruppen / Leitungen  im INTRA System ist nicht messtechnisch erfasst und kann Störpotentiale durch kleine Veränderungen auch auf in die Umgebung führende Leitungen überkoppelt werden.

 

Aus diesem Grund fordert die EMV Richtlinie eine techn. Dokumentation mit Risikobewertung von EMV Maßnahmen für ein Produkt zu erstellen.

 

Die EMV Details eines Produktes zu dokumentieren, dessen Konstruktion und Fertigung auf der Basis der Erfahrungen von Konstrukteur und Monteuren erfolgte, ist nicht möglich. Die Details des konstruktiven EMV gerechten Aufbaus des INTRA Systems, durch die eine tolerierbaren Funktion und ein positives Ergebnis einer Abnahme Messung –Prüfung erreicht wurde, sind nicht festgelegt. Der qualitativer Zustand des Produkts ist deshalb nicht nachhaltig „einfrierbar"

Das Risiko von internen Störereignissen, ein entscheidendes Qualitätsmerkmal, ist durch CE Nachweisverfahren, sowieso weder beabsichtigt noch gewährleistet.