CE-KONFORMITÄTSNACHWEIS

 Um die CE Qualifikation eines Gerätes durchführen zu können, muss sich der Hersteller auf die verschiedenen EU Richtlinien beziehen. Dabei entscheiden die Art und die Ausführung des Gerätes, der Maschine oder der Anlage darüber, welche Richtlinien zur Anwendung kommen. Durch die Durchführung der normativen Prüfung erhalten Sie als Hersteller die CE Qualifikation Ihrer Geräte und können somit ein CE-konformes Produkt auf den Markt anbieten. 

 

Verbessern Sie Ihre Marktposition durch eine valide EMV-Prüfung

 

Die J. Schmitz GmbH ist ein EMV Prüflabor  Die EG-Richtlinien und das deutsche EMV-Gesetz sind bereits bei der Entwicklung und Qualitätssicherung zu beachten.

  

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Messungen an Ihren Produkten selbst zu begleiten. Daneben können Sie von uns Netz- Analysen nach EN 50160 durchführen lassen, aber auch Vor-Ort-Messungen an Anlagen bzgl. Störaussendung und Störfestigkeit gehören zu unserem Leistungsspektrum.

 

Wir prüfen nach nationalen EMV-Normen sowie harmonisierten europäischen EMV Normen genauso wie nach diversen MIL-Standards und VG-Normen.

 

Mit unserer transportablen Messausrüstung kommen wir auch gerne zu Ihnen, um die notwendigen Vor-Ort- Messungen an komplexen Maschinen oder Anlagen durchzuführen, für die eine Prüfung im EMV Prüflabor unwirtschaftlich bzw. unmöglich ist. 

Dies wiederum spart Zeit und Geld. Über die Gerätesicherheit hinaus, planen und testen wir auch komplette Anlagen in Bezug auf Verfügbarkeit durch INTRA EMV Störsicherheit. 

NORMATIVE CE-NACHWEISPRÜFUNGEN

Wir haben die Möglichkeit, die Messungen an Ihren Produkten selbst zu begleiten. Ebenso führen wir Kundenschulungen durch. Daneben können Sie von uns Netz- Analysen nach EN 50160 durchführen lassen, aber auch Vor-Ort-Messungen an Anlagen bzgl. Störaussendung und Störfestigkeit gehören zu unserem Leistungsspektrum.

 

Mit unserer transportablen Messausrüstung kommen wir auch gerne zu Ihnen, um die notwendigen Vor-Ort- Messungen an komplexen Maschinen oder Anlagen durchzuführen, für die eine Prüfung im EMV Prüflabor unwirtschaftlich bzw. unmöglich ist. Dies wiederum spart Zeit und Geld. Über die Gerätesicherheit hinaus, planen und testen wir auch komplette Anlagen in Bezug auf Überspannungsschutz und Störsicherheit. Wir prüfen nach nationalen EMV-Normen sowie harmonisierten europäischen EMV Normen genauso wie nach diversen MIL-Standards und VG-Normen.

 

Um die elektromagnetische Verträglichkeit Ihrer Produkte zu testen, steht ein EMV Prüflabor mit 3 Messräumen zur Verfügung: einem geschirmten Messraum mit 2,5 x 3 x 6 Meter; einem geschirmten Messraum mit 2,5 x 3 x 4 Meter sowie eine geschirmte Absorberhalle mit einer Groundplane-Fläche von 4 x 6 x 10 Meter.

 

Lesen Sie hierzu auch gerne unsere Verfahrensanleitung „Konformitätsnachweis nach EMV-Richtlinie“.


FORMALER CE-KONFORMITÄTSNACHWEIS

Digitalisiertes Verfahren mittels Software ESMA

Formales Konformitätsnachweisverfahren für ein Betriebsmittel nach EMV-Richtlinie Erstellung techn. Unterlagen, Prüfungen

Auf der Basis der Konformitätsverfahren der EMV-Richt­linie kommt in den meisten Fällen das Ver­fahren nach An­hang II Modul A in Frage.

 

Das Verfahren kann in eigener Regie durchgeführt werden und ist kosten- und aufwandgerecht. Entsprechend den drei Wahlmöglichkeiten des Leitfadens zur EMV Richtlinie sind folgende Konfor­mitäts­­­verfahren entsprechend dem jeweiligen Produkt und der dafür zutreffenden Normenlage auszu­wählen:

Voraussetzung für die Durchführung eines Konformitätsver­fah­rens ist, das Verfahren selbst zu bestimmen und das Ziel des Konformitäts­verfahrens im Hinblick auf die vorgesehene Nutz­ung, den bestimmungs­gemäßen Gebrauch festzulegen. Diese Voraussetzungen sind in einer techn. Spezifikation zu dokumentieren und Basis für den gesamten Produktionszyklus.

  • Vorgaben für Konstruktion
  • Vorgaben für Vertrieb
  • Vorgaben für Kundendokumentation
  • Vorgaben für QS
  • Vorgaben für Konformitätsnachweis
  • Teil der „technischen Unterlage für Marktüberwachungsbehörde

 

RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014

 

Artikel 14

Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

ANHANG II

MODUL A: INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE

 

3. Technische Unterlagen

Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Geräts mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten.

In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die technischen Unterlagen enthalten soweit zutreffend zumindest folgende Elemente:

a) eine allgemeine Beschreibung des Geräts;

b) Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.;

c) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Geräts erforderlich sind;

d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und, wenn diese harmonisierten Normen nicht angewandt wurden, eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den wesentlichen ­Anforderungen dieser Richtlinie entsprochen wurde, einschließlich einer Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewandt worden sind. Im Fall von teilweise angewandten harmonisierten Normen werden die Teile, die angewandt wurden, in den technischen Unterlagen angegeben;

e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;

f) die Prüfberichte.

Formales Konformitätsnachweisverfahren für ein Betriebsmittel nach EMV-Richtlinie.

Fehlen der technischen Unterlagen ist formale Nichtkonformität

! Keine CE Konformität !