Um die CE Qualifikation eines Gerätes durchführen zu können, muss sich der Hersteller auf die verschiedenen EU Richtlinien beziehen. Dabei entscheiden die Art und die Ausführung des Gerätes, der Maschine oder der Anlage darüber, welche Richtlinien zur Anwendung kommen. Durch die Durchführung der normativen Prüfung erhalten Sie als Hersteller die CE Qualifikation Ihrer Geräte und können somit ein CE-konformes Produkt auf den Markt anbieten.
Verbessern Sie Ihre Marktposition durch eine valide EMV-Prüfung
Die J. Schmitz GmbH ist ein EMV Prüflabor Die EG-Richtlinien und das deutsche EMV-Gesetz sind bereits bei der Entwicklung und Qualitätssicherung zu beachten.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Messungen an Ihren Produkten selbst zu begleiten. Daneben können Sie von uns Netz- Analysen nach EN 50160 durchführen lassen, aber auch Vor-Ort-Messungen an Anlagen bzgl. Störaussendung und Störfestigkeit gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Wir prüfen nach nationalen EMV-Normen sowie harmonisierten europäischen EMV Normen genauso wie nach diversen MIL-Standards und VG-Normen.
Mit unserer transportablen Messausrüstung kommen wir auch gerne zu Ihnen, um die notwendigen Vor-Ort- Messungen an komplexen Maschinen oder Anlagen durchzuführen, für die eine Prüfung im EMV Prüflabor unwirtschaftlich bzw. unmöglich ist.
Dies wiederum spart Zeit und Geld. Über die Gerätesicherheit hinaus, planen und testen wir auch komplette Anlagen in Bezug auf Verfügbarkeit durch INTRA EMV Störsicherheit.
Wir haben die Möglichkeit, die Messungen an Ihren Produkten selbst zu begleiten. Ebenso führen wir Kundenschulungen durch. Daneben können Sie von uns Netz- Analysen nach EN 50160 durchführen lassen, aber auch Vor-Ort-Messungen an Anlagen bzgl. Störaussendung und Störfestigkeit gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Mit unserer transportablen Messausrüstung kommen wir auch gerne zu Ihnen, um die notwendigen Vor-Ort- Messungen an komplexen Maschinen oder Anlagen durchzuführen, für die eine Prüfung im EMV Prüflabor unwirtschaftlich bzw. unmöglich ist. Dies wiederum spart Zeit und Geld. Über die Gerätesicherheit hinaus, planen und testen wir auch komplette Anlagen in Bezug auf Überspannungsschutz und Störsicherheit. Wir prüfen nach nationalen EMV-Normen sowie harmonisierten europäischen EMV Normen genauso wie nach diversen MIL-Standards und VG-Normen.
Um die elektromagnetische Verträglichkeit Ihrer Produkte zu testen, steht ein EMV Prüflabor mit 3 Messräumen zur Verfügung: einem geschirmten Messraum mit 2,5 x 3 x 6 Meter; einem geschirmten Messraum mit 2,5 x 3 x 4 Meter sowie eine geschirmte Absorberhalle mit einer Groundplane-Fläche von 4 x 6 x 10 Meter.
Lesen Sie hierzu auch gerne unsere Verfahrensanleitung „Konformitätsnachweis nach EMV-Richtlinie“.
Auf der Basis der Konformitätsverfahren der EMV-Richtlinie kommt in den meisten Fällen das Verfahren nach Anhang II Modul A in Frage.
Das Verfahren kann in eigener Regie durchgeführt werden und ist kosten- und aufwandgerecht. Entsprechend den drei Wahlmöglichkeiten des Leitfadens zur EMV Richtlinie sind folgende Konformitätsverfahren entsprechend dem jeweiligen Produkt und der dafür zutreffenden Normenlage auszuwählen:
Voraussetzung für die Durchführung eines Konformitätsverfahrens ist, das Verfahren selbst zu bestimmen und das Ziel des Konformitätsverfahrens im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung, den bestimmungsgemäßen Gebrauch festzulegen. Diese Voraussetzungen sind in einer techn. Spezifikation zu dokumentieren und Basis für den gesamten Produktionszyklus.
RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014
Artikel 14
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
ANHANG II
MODUL A: INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE
3. Technische Unterlagen
Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Geräts mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten.
In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die technischen Unterlagen enthalten soweit zutreffend zumindest folgende Elemente:
a) eine allgemeine Beschreibung des Geräts;
b) Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.;
c) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Geräts erforderlich sind;
d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und, wenn diese harmonisierten Normen nicht angewandt wurden, eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinie entsprochen wurde, einschließlich einer Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewandt worden sind. Im Fall von teilweise angewandten harmonisierten Normen werden die Teile, die angewandt wurden, in den technischen Unterlagen angegeben;
e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;
f) die Prüfberichte.
Fehlen der technischen Unterlagen ist formale Nichtkonformität
! Keine CE Konformität !
Wenn Sie Fragen zu unseren EMV Dienstleistungen haben, Informationsmaterial oder Angebote für Ihr nächstes Projekt benötigen, füllen Sie einfach unten stehendes Formular aus. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail senden oder uns unter unten genannter Telefonnummer anrufen. Sie erhalten in jedem Fall kurzfristig eine Antwort von uns.
J.Schmitz GmbH - Chiemseestraße 21 - 83022 Rosenheim
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Tel: +49 8031 900 659-0